Modellflug (zu Sport- und Freizeitzwecken) hat in Deutschland eine jahrzehntelange Tradition. Vor dem Erlass der EU-Drohnenverordnung haben die Modellflugverbände darauf gedrängt, dass der Hobbypilot die Möglichkeit hat, altbewährte Regeln fortzuführen und von der EU-Drohnenverordnung "verschont" zu bleiben. Die Möglichkeit, einen nationalen Sonderweg für den Modellflug zu gehen, bietet Art. 16 der EU-Drohnenverordnung. Die beiden deutschen Verbände DMFV und MFSD haben im Sommer 2022 eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie erhalten, von denen Mitglieder der Verbände allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft Gebrauch machen können.

Die deutlich weniger restriktiven Vorschriften, die beim Flugbetrieb im Rahmen des Verbandes eingehalten werden müssen, haben drei große Vorteile gegenüber der EU-Drohnenverordnung:

  • Bis zu einer Flughöhe von 30 Metern über Grund darf ohne Spotter geflogen werden (hauptsächlich für FPV relevant)

  • Es wird nicht zwischen Multikoptern mit C-Label, selbstgebauten und Altgeräten unterschieden

  • Bis zu einem Gewicht von 2 kg muss entweder eine Mindestflughöhe von 25 Metern eingehalten werden, um unbeteiligte Personen direkt zu überfliegen, oder – wenn die Mindestflughöhe unterschritten werden soll – ein seitlicher Abstand von 25 Metern eingehalten werden. Trotzdem ist der Betrieb bis 2 kg auch in Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten zulässig.

WICHTIG: Von den Verbandsregeln kann nur beim Betrieb von Flugmodellen (Betrieb zu Sport- und Freizeitzwecken) Gebrauch gemacht werden. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Betrieb nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken, z. B. gewerblich oder ehrenamtlich) ist nicht im Rahmen der Verbandsbetriebsgenehmigungen zulässig. Ebenso ist zu beachten, dass die sehr liberalen Regeln auf der exzellenten Sicherheitsbilanz der vergangenen Jahrzehnte beruhen. Wer Anfänger ist, sollte nicht das erste Mal mitten in der Innenstadt einen 1,9 kg schweren selbstgebauten Multikopter fliegen lassen, sondern erst weit weg von allem üben und mit zunehmenden Fähigkeiten und technischer Expertise in dicht besiedeltem Gebiet fliegen.

Wichtig ist ebenso, dass kein Hobbypilot gezwungen ist, in den DMFV oder MFSD einzutreten und nach den dortigen Regeln zu fliegen. Der Betrieb in der offenen Kategorie ist parallel dazu zulässig. Vor jedem Flug kann entschieden werden, ob in der offenen Kategorie oder der speziellen, dann jedoch im Rahmen der Verbandsbetriebsgenehmigung geflogen werden soll. Die Regeln dürfen nur nicht durchmischt werden. Und selbstverständlich steht es auch Hobbypiloten frei, eine individuelle Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie einzuholen.

Die Guides "Vor dem Flug Allgemeine Vorbereitung" und "Vor dem Flug Individuelle Vorbereitung" gelten jedoch auch hierbei.

Beide Verbände haben ihr Regelwerk in einer Broschüre zusammengestellt. Diese können hier abgerufen werden:

Es gibt jedoch einen (womöglich entscheidenden) Nachteil: Sofern der Betrieb eines Multikopters nach Verbandsregeln stattfindet, bedarf es für den Betrieb bei Nacht* einer Erlaubnis der Luftfahrtbehörde jenes Bundeslandes, in dem der Betrieb stattfindet (§ 21 f Absatz 3 Satz 2 Luftverkehrs-Ordnung). Diese Erlaubnis ist beim Betrieb in der offenen Kategorie nicht erforderlich.

* Nacht: die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet (Art. 2 Nr. 97 der Durchführungsverordnung (EU) 923/2012).