Die Zahlen in Klammern sind mit der Seite "Rechtsgrundlagen" verknüpft. Dort sind die Rechtsgrundlagen aller absoluter Aussagen zu finden.

Grundsätzliche Vorbereitung

Jeder Multikopter, der im Luftraum geflogen wird, muss versichert sein (1). Manche private Haftpflichtversicherung haben eine solche "Drohnen-Versicherung" bereit inkludiert, jedoch bei weitem nicht alle. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem Gewicht des Luftfahrzeugs. Bei solchen unter 500 Kilogramm liegt diese bei mindestens 750.000 Sonderziehungseinheiten (2). Mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro ist man auf der sicheren Seite (Der Umrechnungskurs zwischen Euro und Sonderziehungseinheiten schwankt).

1. Schritt: Haftpflichtversicherung

2. Schritt: Betreiber-Registrierung

Ähnlich wie beim Auto muss sich der Betreiber des Multikopters (wie der Halter beim Auto) beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren (3) und seine eID auf allen von ihm betriebenen Multikoptern anbringen (4) (Klebestreifen – nicht feuerfest – oder die Nutzung eines Eddings genügen). Bei Privatpersonen oder Solo-Selbstständigen sind Fernpilot und Betreiber dieselbe Person. Die Registrierung muss auf dieser Seite durchgeführt werden:

3. Schritt: Beleuchtung

Bei jedem Nacht*flug muss der Multikopter mit einem nach unten gerichteten grünen Blinklicht ausgestattet sein. Das Blinklicht muss eingeschaltet sein.

* Nacht: die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet (Art. 2 Nr. 97 der Durchführungsverordnung (EU) 923/2012).

Individuelle Vorbereitung vor jedem Flug

1. Schritt: Geografische Gebiete überprüfen

Deutschland hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Nutzung des Luftraums über die Regelungen der offenen Kategorie hinaus einzuschränken. (5) § 21h Absatz 3 Luftverkehrs-Ordnung listet abschließend geografische Gebiete auf, in denen der Flugbetrieb nur zulässig ist, wenn die dort genannten Bedingungen/die dort genannte Bedingung eingehalten werden/wird. Eine grafische Darstellung ist hier zu finden (6):

Die textbasierte Darstellung kann hier abgerufen werden:

2. Schritt: Gebiete mit (temporären) Flugbeschränkungen überprüfen

Während § 21h Absatz 3 Luftverkehrs-Ordnung ausschließlich für unbemannte Fluggeräte gilt, bietet das deutsche Recht eine weitere Rechtsgrundlage, die die Nutzung des Luftraums für jedwede Luftfahrt (auch bemannte) einschränken kann: § 17 Absatz 1 Luftverkehrs-Ordnung. Meistens werden diese Gebiete bereits im Map Tool der DIPUL angezeigt, jedoch nicht immer. Zudem sind die dauerhaft eingerichteten Gebiete nicht dauerhaft aktiviert. Die individuellen Aktivierungszeiten werden per NOTAM von der DFS Deutsche Flugsicherung bekanntgegeben.

Das Vorhandensein von Gebieten mit Flugbeschränkung(en) kann hier überprüft werden (WebAUP):

Dazu einfach das Tool öffnen, ohne Änderungen auf "Weiter" klicken und unten links in der Karte "ICAO" auswählen. Die rot eingefärbten Flächen mit schraffierter Umrandung sind besagte Gebiete.

Um zu überprüfen, ob das jeweilige Gebiet aktiv ist (sprich der Flugbetrieb beschränkt ist), muss das AIS Portal der DFS genutzt werden:

Nach erfolgter Registrierung muss sich angemeldet und auf "VFReBulletin" geklickt werden. Unter "Luftfahrzeugkennzeichen" ist "DRONE" einzutragen, ansonsten sind die Felder entsprechend auszufüllen. Bei Start und Zielflugplatz einfach den dem Flugort nächstgelegenen eintragen und den passenden Radius auswählen (1 NM = 1,852 km). Alles nach "DOF" (Flugdatum) muss freigelassen werden. Im Anschluss auf "Weiter" klicken. Wenn nichts rot ist, ist alles gut. Blau ist auch gut. Nicht jede Nachricht bedeutet jedoch, dass der Flug verboten ist. Am besten den NOTAM-Text kopieren, bei ChatGPT einfügen und sich erklären lassen. Die meisten Mitteilungen sind für Fernpiloten irrelevant, da das Portal für die bemannte Luftfahrt geschaffen wurde (z. B. Errichtung eines Hindernisses, vorübergehende Nicht-Verfügbarkeit von Treibstoff) ACHTUNG: Die Uhrzeiten sind im UTC-Format angegeben. Beim manuellen Rechnen muss im Winter eine Stunde und im Sommer zwei Stunden hinzugerechnet werden, um auf die tatsächliche deutsche Ortszeit zu kommen. Ein Erklärvideo ist hier zu finden:

Alternativ zum Überprüfen der NOTAMs kann auch diese Seite des BMV genutzt werden. Dort werden auch Gebiete mit Flugbeschränkungen mitsamt deutscher Erklärung veröffentlicht:

Genehmigung für geografische Gebiete

Wenn die Vorgaben des § 21h Absatz 3 Luftverkehrs-Ordnung nicht eingehalten werden können (z. B. kann keine Zustimmung dutzender Grundstückseigentümer von Wohngrundstücken zum kurzzeitigen Überfliegen eingeholt werden oder eine für die Zustimmung zuständige Stelle reagiert nicht auf eine Anfrage), dann kann über § 21i Absatz 1 Luftverkehrs-Ordnung der Betrieb über die Regelungen des § 21h Absatz 3 Luftverkehrs-Ordnung hinaus zugelassen werden. Dieser Antrag ist bei der Luftfahrtbehörde jenes Bundeslandes zu stellen, in dem der Betrieb stattfinden soll. Bei den meisten Landesluftfahrtbehörden besteht auch die Möglichkeit, dass eine generische Genehmigung für ein bis zwei Jahre erteilt wird. Die Kosten belaufen sich meist auf einen niedrigen oder mittleren dreistelligen Betrag.

Auf folgender Seite finden sich in der linken Spalte die Verlinkungen zu den Internetseiten der jeweiligen Landesluftfahrtbehörden:

Genehmigung für Gebiete mit Flugbeschränkungen

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kann für Multikopter Durchfluggenehmigungen nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Luftverkehrs-Ordnung erteilen, um in aktivierten (temporären) Gebieten mit Flugbeschränkungen fliegen zu dürfen.

Der Antrag muss beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gestellt werden: