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Seit dem 31.12.2020 gilt EU-weit (und damit auch in Deutschland) die EU-Drohnenverordnung. Darin ist grob folgendes geregelt:

  • Welche Betriebskategorien gibt es

  • Welche Anforderungen werden an die Fernpiloten gestellt

  • Registrierung

  • Abstand zu bestimmten Gebieten

  • Abstand zu bestimmten Personen

  • Ermächtigung gegenüber den Mitgliedstaaten, weitergehende Bestimmungen zu erlassen

Allgemeines

Die offene Betriebs-Kategorie

In der offenen Kategorie kann ohne vorherige luftrechtliche Genehmigung (nationales Recht ausgenommen) geflogen werden (1). Der Flugbetrieb kann jedoch nur in dieser Kategorie durchgeführt werden, wenn jede der folgenden Bedingungen eingehalten wird (2):

  • Der Multikopter ist leichter als 25 kg

  • Der Multikopter fliegt nicht über Menschenansammlungen

  • Der Multikopter fliegt grundsätzlich innerhalb der Sichtweite (VLOS)

  • Der Multikopter transportiert keine gefährlichen Güter und wirft keinerlei Güter ab

  • Der Multikopter entfernt sich nicht weiter als 120 m von nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche

Multikopter dürfen in der offenen Kategorie nur dann außerhalb der Sichtweite (BVLOS) geflogen werden, wenn der Betrieb in der Unterkategorie A1 stattfindet, der Follow-me-Modus eingeschaltet ist und sich der Multikopter nicht weiter als 50 m vom Fernpiloten entfernt (3).

Unterkategorien der offenen Betriebs-Kategorie

Die offene Kategorie teilt sich in drei Unterkategorien: A1, A2 und A3 (4).

Unterkategorie A1

Erlaubte Multikopter

In diese Kategorie fallen Multikopter, die

  • ein C0-Label tragen,

  • ein C1-Label tragen,

  • kein C-Label tragen, jedoch selbstgebaut sind und dabei ein maximales Startgewicht von weniger als 250 Gramm aufweisen und eine maximale Geschwindigkeit von weniger als 19 m/s (68,4 km/h), oder

  • kein C-Label tragen, jedoch industriell hergestellt sind (z. B. alte DJI-Multikopter) und ein maximales Startgewicht von weniger als 250 Gramm aufweisen (5).

Anforderungen an den Fernpiloten

Für alle Multikopter außer jene mit C1-Label gibt es keine Kompetenzanforderungen an den Fernpiloten. Multikopter mit C1-Label dürfen nur von Fernpiloten geflogen werden, die über einen EU-Kompetenznachweis A1/A3 verfügen (6).

Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten

Es muss kein Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten eingehalten werden. Auch der Betrieb innerhalb dieser Gebiete ist zulässig.

Abstand zu unbeteiligten Personen

Nur mit Multikoptern, die über ein C1-Label verfügen, darf nicht unmittelbar über unbeteiligte Personen geflogen werden. Eine Annäherung ist jedoch zulässig (7). Mit den anderen oben genannten Multikoptern sind sowohl Annäherung als auch Überflug zulässig (8).

Unterkategorie A2

Erlaubte Multikopter

In diese Kategorie fallen Multikopter, die

  • ein C2-Label tragen (9).

Anforderungen an den Fernpiloten

Um Multikopter mit C2-Label in der Unterkategorie A2 betreiben zu dürfen, muss der Fernpilot über ein EU-Fernpilotenzeugnis A2 verfügen (10).

Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten

Es muss kein Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten eingehalten werden. Auch der Betrieb innerhalb dieser Gebiete ist zulässig.

Abstand zu unbeteiligten Personen

Beim Betrieb von Multikoptern mit C2-Label in der Unterkategorie A2 ist ein seitlicher Abstand von mindestens 30 Metern einzuhalten. Dementsprechend sind weder Annäherung, noch Überflug zulässig. Der seitliche Abstand kann jedoch bei Verwendung des Langsamflugmodus (3m/s = 10,8 km/h) auf 5 Meter reduziert werden (11).

Unterkategorie A3

Erlaubte Multikopter

In diese Kategorie fallen Multikopter, die

  • ein C2-Label tragen,

  • ein C3-Label tragen,

  • ein C4-Label tragen,

  • kein C-Label tragen, jedoch selbstgebaut sind und dabei ein maximales Startgewicht von mindestens 250 Gramm aufweisen und/oder eine maximale Geschwindigkeit von mindestens als 19 m/s (68,4 km/h), oder

  • kein C-Label tragen, jedoch industriell hergestellt sind (z. B. alte DJI-Multikopter) und ein maximales Startgewicht von mindestens 250 Gramm aufweisen (12).

Anforderungen an den Fernpiloten

Um Multikopter in der Unterkategorie A3 betreiben zu dürfen, muss der Fernpilot über ein EU-Kompetenznachweis A1/A3 verfügen (13).

Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten

Zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten muss ein seitlicher Abstand von mindestens 150 Metern eingehalten werden (14).

Abstand zu unbeteiligten Personen

Der Abstand zu unbeteiligten Personen ist nicht konkret festgelegt. Sie dürfen jedoch nicht gefährdet werden (15).

Spezielle und zulassungspflichtige Betriebs-Kategorie

Die zulassungspflichtige Kategorie wird aktuell regulatorisch noch ausgearbeitet. Die Vorschriften werden sich jedoch an der bemannten Luftfahrt orientieren, da in dieser Kategorie auch Menschen und gefährliche Güter in den Multikoptern transportiert werden und Menschenansammlungen überflogen werden dürfen.
Die spezielle Kategorie ist grundsätzlich dann einschlägig, wenn irgendeine Bedingung der offenen Kategorie nicht eingehalten werden kann (16). Wer jedoch keine Erfahrung im Luftrecht und mit der Multikopter-Technik auf organisatorischer und physikalischer Ebene hat, und auch nicht bereit ist, das Antragsverfahren bei der Luftfahrtbehörde für Flüge in der speziellen Kategorie für tausende Euro an Beratungsfirmen auszulagern, sollte sich auf die offenen Kategorie beschränken.

Kaufentscheidung

Wer sich selbst einen Multikopter zusammenbaut und nicht 150 Meter seitlichen Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten einhalten möchte, muss unter 250 Gramm bleiben und langsamer als 19 m/s (68,4 km/h) fliegen. Darüber hinaus gilt nur die Grenze von 25 kg.
Wer einen neuen Multikopter kaufen möchte (kein Set, das selbst zusammengebaut wird), sollte darauf achten, dass dieser ein C-Label besitzt. Wer nicht 150 Meter seitlichen Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten einhalten möchte, muss einen Multikopter mit C0-Label kaufen und darf dann auch unmittelbar über unbeteiligte Personen fliegen. Wer den direkten Überflug vermeiden kann, für den kommt auch ein Multikopter mit C1-Label infrage. Ein Multikopter mit C2-Label kommt eigentlich nur dann infrage, wenn man die Kontrolle über den überflogenen sowie den angrenzenden Bereich hat (bei Flügen mitten in der Stadt nahezu unmöglich zu realisieren, es sie denn, es werden Absperrungen errichtet).