Keine Rechtsberatung

Die Zahlen in Klammern sind mit der Seite "Rechtsgrundlagen" verknüpft. Dort sind die Rechtsgrundlagen aller absoluter Aussagen zu finden.
Seit dem 31.12.2020 gilt EU-weit (und damit auch in Deutschland) die EU-Drohnenverordnung. Darin ist grob folgendes geregelt:
Welche Betriebskategorien gibt es
Welche Anforderungen werden an die Fernpiloten gestellt
Registrierung
Abstand zu bestimmten Gebieten
Abstand zu bestimmten Personen
Ermächtigung gegenüber den Mitgliedstaaten, weitergehende Bestimmungen zu erlassen
Allgemeines
Die offene Betriebs-Kategorie
In der offenen Kategorie kann ohne vorherige luftrechtliche Genehmigung (nationales Recht ausgenommen) geflogen werden (1). Der Flugbetrieb kann jedoch nur in dieser Kategorie durchgeführt werden, wenn jede der folgenden Bedingungen eingehalten wird (2):
Der Multikopter ist leichter als 25 kg
Der Multikopter fliegt nicht über Menschenansammlungen
Der Multikopter fliegt grundsätzlich innerhalb der Sichtweite (VLOS)
Der Multikopter transportiert keine gefährlichen Güter und wirft keinerlei Güter ab
Der Multikopter entfernt sich nicht weiter als 120 m von nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche
Multikopter dürfen in der offenen Kategorie nur dann außerhalb der Sichtweite (BVLOS) geflogen werden, wenn der Betrieb in der Unterkategorie A1 stattfindet, der Follow-me-Modus eingeschaltet ist und sich der Multikopter nicht weiter als 50 m vom Fernpiloten entfernt (3).
Unterkategorien der offenen Betriebs-Kategorie
Die offene Kategorie teilt sich in drei Unterkategorien: A1, A2 und A3 (4).
Unterkategorie A1
Erlaubte Multikopter
In diese Kategorie fallen Multikopter, die
ein C0-Label tragen,
ein C1-Label tragen,
kein C-Label tragen, jedoch selbstgebaut sind und dabei ein maximales Startgewicht von weniger als 250 Gramm aufweisen und eine maximale Geschwindigkeit von weniger als 19 m/s (68,4 km/h), oder
kein C-Label tragen, jedoch industriell hergestellt sind (z. B. alte DJI-Multikopter) und ein maximales Startgewicht von weniger als 250 Gramm aufweisen (5).
Anforderungen an den Fernpiloten
Für alle Multikopter außer jene mit C1-Label gibt es keine Kompetenzanforderungen an den Fernpiloten. Multikopter mit C1-Label dürfen nur von Fernpiloten geflogen werden, die über einen EU-Kompetenznachweis A1/A3 verfügen (6).
Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten
Es muss kein Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten eingehalten werden. Auch der Betrieb innerhalb dieser Gebiete ist zulässig.
Abstand zu unbeteiligten Personen
Nur mit Multikoptern, die über ein C1-Label verfügen, darf nicht unmittelbar über unbeteiligte Personen geflogen werden. Eine Annäherung ist jedoch zulässig (7). Mit den anderen oben genannten Multikoptern sind sowohl Annäherung als auch Überflug zulässig (8).
Unterkategorie A2
Erlaubte Multikopter
In diese Kategorie fallen Multikopter, die
ein C2-Label tragen (9).
Anforderungen an den Fernpiloten
Um Multikopter mit C2-Label in der Unterkategorie A2 betreiben zu dürfen, muss der Fernpilot über ein EU-Fernpilotenzeugnis A2 verfügen (10).
Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten
Es muss kein Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten eingehalten werden. Auch der Betrieb innerhalb dieser Gebiete ist zulässig.
Abstand zu unbeteiligten Personen
Beim Betrieb von Multikoptern mit C2-Label in der Unterkategorie A2 ist ein seitlicher Abstand von mindestens 30 Metern einzuhalten. Dementsprechend sind weder Annäherung, noch Überflug zulässig. Der seitliche Abstand kann jedoch bei Verwendung des Langsamflugmodus (3m/s = 10,8 km/h) auf 5 Meter reduziert werden (11).
Unterkategorie A3
Erlaubte Multikopter
In diese Kategorie fallen Multikopter, die
ein C2-Label tragen,
ein C3-Label tragen,
ein C4-Label tragen,
kein C-Label tragen, jedoch selbstgebaut sind und dabei ein maximales Startgewicht von mindestens 250 Gramm aufweisen und/oder eine maximale Geschwindigkeit von mindestens als 19 m/s (68,4 km/h), oder
kein C-Label tragen, jedoch industriell hergestellt sind (z. B. alte DJI-Multikopter) und ein maximales Startgewicht von mindestens 250 Gramm aufweisen (12).